Kreditanstalt für Wiederaufbau [ KfW ]

Die Zinskonditionen aller nachfolgenden KfW-Programme
unterliegen u.a. den Schwankungen des Leitzinses.

Aktuelle Zinskonditionen der KfW »

 


kfW Mittelstandsbank

KfW-Programm: Energieeffizientes Bauen

Das KfW Kreditprogramm für alle, die Energie sparend Bauen und damit Budget und Umwelt schonen wollen.

Vorteile:
Günstige Zinsen
Zinssatz
Zinssatz wird für 10 Jahre festgeschrieben
Vorzeitige Rückzahlung auch in Teilbeträgen jederzeit kostenlos möglich
kombinierbar mit anderen öffentlichen Mitteln und KfW-Programmen

Wer wird gefördert?
Jeder, der in den Neubau von Wohngebäuden sowie Ersterwerb investiert. Bauherren oder Erwerber von neuen Wohngebäuden zur Selbstnutzung oder Vermietung, z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Höhe der Förderung:
50.000 Euro je Wohneinheit, maximal 100 % der förderfähigen Kosten.

Wie wird gefördert?
Sie erhalten langfristige, deutlich zinsverbilligte Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren

Was wird finanziert?
KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV2007) (153):

Jahres-Primärenergiebedarf Qp und Tränsmissionswärmeverlust HT´max. 55 % der nach EnEV2007 zulässigen Werte und
Jahres-Primärenergiebedarf max. 40 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche AN
Passivhäuser werden in dieser Variante gefördert, wenn Jahres-Primärenergiebedarf max. 40 kWh pro m2
  Gebäudenutzfläche und Jahres-Heizwärmebedarf Qh max. 15 kWh pro m2 Wohnfläche

KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2007) (154):

Jahres-Primärenergiebedarf Qp und Tränsmissionswärmeverlust HT´max. 70 %
   der nach EnEV2007 zulässigen Werte und
Jahres-Primärenergiebedarf max. 60 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche AN
  Zinskonditionen:  Hier »

KfW-Programm [ 152 ]: Energieeffizientes Sanieren

Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und
zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden.

Dafür stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

• Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
oder
• Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen

Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt.

Zusätzlich zu den zinsgünstigen Krediten wird bei der Sanierung eines Gebäudes zum KfW-Effizienzhaus
ein Teil der Darlehenschuld (Tilgungszuschuss) erlassen.

Die geplante energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus ist von einem Sachverständigen zu bestätigen.

Für die Baubegleitung, den Austausch von Nachtstromspeicherheizungen sowie die Heizungsoptimierung
kann eine Sonderförderung in Form von Zuschüssen direkt bei der KfW beantragt werden.

 Wer wird gefördert?
Jeder, der in selbst genutzte oder vermietete Wohnimmobilien investiert.Neben der Sanierung ist auch der Ersterwerb
eines sanierten Gebäudes (auch Eigentumswohnung) förderfähig.

Was wird finanziert?Gefördert werden Maßnahmen an Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen,
für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Nicht gefördert
werden Ferien- und Wochenendhäuser.

Wie viel Kredit gibt es?
maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und
maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen bzw. freien Einzelmaßnahmenkombinationen.
Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten vor Sanierung.

Tilgungszuschuss
Bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus werden Tilgungszuschüsse wie folgt gewährt.

KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2007):

Mit Nachweis der Einhaltung der Anforderungen KfW-Effizienzhaus 70 wird ein Tilgungszuschuss von 12,5 %
des Zusagebetrages gewährt.

KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV2007):

Mit Nachweis der Einhaltung der Anforderungen KfW- Effizienzhaus 100 wird ein Tilgungszuschuss von
5 % des Zusagebetrages gewährt

Wer ist als Sachverständiger zugelassen?
Ein Sachverständiger im Sinne der Förderrichtlinien ist ein im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" oder vom
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. zugelassener Energieberater oder eine nach § 21
Energieeinsparverordnung (EnEV) ausstellungsberechtigte Person.

Wir erfüllen diese Vorrausetzungen!

Programm [ 151 ]: Sanierung zum KfW-Effizienzhaus

Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen, das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses zu erreichen.

Es werden zwei unterschiedliche Standards gefördert:

KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2007)

KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen einen Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und einen spezifischen
Transmissionswärmeverlust (HT´) von höchstens 70 % der gemäß EnEV2007 zulässigen
Höchstwerte eines analogen Neubaus (EnEV, Anlage 1, Tabelle 1) nicht überschreiten.

KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV2007)

KfW-Effizienzhäuser 100 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und den spezifischen Transmissionswärmeverlust
(HT´) von höchstens 100 % der gemäß EnEV2007 zulässigen Höchstwerte eines analogen Neubaus
(EnEV, Anlage 1, Tabelle 1) nicht überschreiten.

Die Maßnahmen sowie das angestrebte energetische Niveau sind mit Antragstellung durch einen
Sachverständigen wie uns zu bestätigen.

Ein Tilgungszuschuss wird gewährt, wenn das Erreichen des angestrebten KfW-Effizienzhaus Standards sowie
die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen durch den Sachverständigen nachgewiesen wird
(vergleiche Tilgungszuschuss).

Sofern zusätzlich eine Baubegleitung durch einen Sachverständigen erfolgt, kann diese durch einen ergänzenden
Zuschuss gefördert werden.

Programm 152: Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen
Gefördert werden folgende Einzelmaßnahmen

• Wärmedämmung der Außenwände
• Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke
• Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume, von Wänden zwischen
   beheizten und unbeheizten Räumen sowie der Kellerdecke zum kalten Keller
• Erneuerung der Fenster
• Einbau einer Lüftungsanlage
• Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe mindestens der Klasse B.

KfW-Zinskonditionen:  Hier »

 

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