Neue Richtlinie seit 20.02.2009!
Beratungen:
• Förderung der Vor-Ort-Beratung: 300 € für 1-2 WE. 360 € ab 3 WE, deren Baugenehmigung vor dem 01.04.1994 erteilt wurde. • Förderung einer Stromsparberatung mit max. 50 € • Förderung von 4 Thermografieaufnahmen mit max. 100 € • Förderung von Thermografiegutachten mit max. 150 € • Förderungen der Technologien:
• Förderung von Solarkollektoranlagen: WW-Bereitung 60 €/m². HT-Untersützung 105 €/m². Bei Erweiterung einer bestehenden Anlage 45 € /m². • Förderung von Biomasseanlagen: Pellet 36€/kW, mindestens. 1.500 € Holzhackschnitzel 450 € psch. Scheitholzvergaser 1.250 € psch. • Innovationsbonus (3-fache Förderung) für z.B. solarth. Anlagen von 20-40 m² ab 3 WE oder 500 m²NF, Solaranlagen mit Prozesswärme und solarer Kühlung oder Biomassekessel mit Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung mit separatem Antrag möglich.
Download der Richtlinie und Übersicht des Marktanreizprogramms 2009:
Übersicht der Förderungen » Richtlinie MAP 2009 »
Neu: Impulsprogramm Mini-KWK-Anlagen
Wer Strom und Wärme gleichzeitig erzeugt, spart Brennstoff und entlastet die Umwelt.
Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme und nutzen damit bis zu 90 Prozent der eingesetzten Energie. Dank der stark verbesserten Primärenergieausnutzung erzeugen sie etwa 34% weniger CO2 (Kohlendioxid) als bei konventioneller getrennter Bereitstellung von Wärme und Strom.
Mini-KWK-Anlagen können überall dort eingesetzt werden, wo viele Stunden im Jahr Wärme gebraucht wird. Dies sind besonders Wohngebäude (Warmwasserbereitung), Gewerbebetriebe, Schulen, Hotels, Altenheime, Sportstätten usw.
Die Kraft-Wärme-Kopplung ist eine der wirksamsten Maßnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen. Deshalb fördert die BMU-Klimaschutzinitiative den stärkeren Einsatz von Mini-KWK-Anlagen durch Zuschüsse zu Investitionen in Neuanlagen mit einer Leistung bis maximal 50 kWel. Einen Bonus erhalten KWK-Anlagen mit besonders geringen Schadstoffemissionen.
Anforderungen:
[ 1 ] Leistungsbereich bis 50 kWel [ 2 ] Übertreffen der EU-Richtlinie für KWK-Kleinstanlagen, mind. 10% Primärenergieeinsparung, mind. 80% Jahresnutzungsgrad [ 3 ] Vollwartungsvertrag vom Hersteller [ 4 ] integrierter Stromzähler [ 5 ] Einhaltung der jeweils gültigen TA-Luft [ 6 ] Kein Einsatz in Gebieten mit Fernwärmeversorgung überwiegend aus KWK-Anlagen
Antragstellung: Anträge bearbeitet ab dem 1. September 2008 das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse werden nur gezahlt, wenn mit den Maßnahmen noch nicht begonnen wurde.
Fördersätze: Der Förderbetrag besteht aus einem Leistungs-Anteil und einem Faktor für Vollbenutzungsstunden (Vbh-Faktor).
Förderung = Vbh-Faktor * Leistungs-Anteil
Die erwarteten Vollbenutzungsstunden pro Jahr stehen für die zu erwartende CO2-Vermeidung der geförderten Anlage. Der Leistungs-Anteil ergibt sich aus der Summe von Basis- und Bonusförderung
Basisförderung: Die Basis-Förderung erhalten alle neuen Mini-KWK-Anlagen, die die oben genannten Anforderungen einhalten. Weil kleinere Anlagen pro kWel vergleichsweise teuer sind, sind die Fördersätze dort am höchsten - mit steigender Anlagengröße sinkt der Förderbetrag pro kWel entsprechend.
Die Basisfördersätze je kWel betragen:
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